Gierige Juristen:Trotz 60.000 € Barvermögen Hartz IV beantragt!

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Es widert mich an, wenn jemand die Regeln so schamlos ausnutzt: Eine Juristin wollte die vereinfachten SGB II Antragsverfahren ausnutzen und hat einfach die Regeln der Vermögensprüfung ausgehebelt. Das LSG Celle wollte nicht akzeptieren, dass man, um unter 60.000 € Barvermögen zu kommen, einfach 2x 2000 € abhebt. Dann sind die Weisungen der Bundesagentur nicht anwendbar. Eine moralisch und ethisch richtige Entscheidung. Muss man so gierig sein?

#SGBII #HartzIV #LSG

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Комментарии
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Guten Morgen !!! Danke für diesen Hinweis, wünsche Ihnen einen schönen erfolgreichen Tag .

xagxauzt
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Ich habe Immobilien in GreatSPASofEurope ... und das ist meine monatlichen KISTEN !!!! ... Einnahmen ??? ... = NULL

marchaefner
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60000 € ? ... wirklich ß ... dasisz doch eher Peanuts ... Wie kann mandamit ein Gewerbe betreiben ?

marchaefner