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Vorsicht Finanzamt droht: Rentenzuschlag bis 7,5 Prozent ist steuerpflichtig

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Ein großes Thema: gesetzliche Rente und Steuern. Viele Millionen Rentnerinnen und Rentner sind mit ihren Altersruheeinkünften einkommenssteuerpflichtig. Die Zahl derer, die mit Rentenbezug Steuern zahlen dürfen, steigt jedes Jahr an. Seit dem 01.07.2024 gibt es für gut 3 Millionen Menschen einen Extra-Rentenzuschlag bis 7,5 Prozent. Dieser Zuschlag ist, wie die Alters-oder Erwerbsminderungsrente eine gesetzliche Rentenleistung. Was viele der Begünstigten nicht wissen, der Rentenzuschlag ist im Rahmen der Steuerpflicht als Einkommen anzugeben und nach den steuerlichen Regelungen des Einkommensteuergesetzes und der entsprechend geltenden steuerlichen Grundfreibeträge zu versteuern.
Informationen zum Thema und zur Rente unter:
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Alles zur Erwerbsminderungsrente:
Rente aus dem Zusatz- und Sonderversorgungssystem (Bsp. Intelligenzrente) der DDR:
Details wie der Wechsel aus der PKV in die GKV gelingt, mit Unterstützung von gerichtlich zugelassenen Rentenberatern:
Beratung zu verschiedenen Rententhemen durch gerichtlich zugelassene Rentenberater:
Ratgeber in Sachen Rente zum Herunterladen:
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